17.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsanwälte: Berufsrecht im Umbruch

Beitrag mit Bild

In zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte werden Neuregelungen vorgenommen.

Der Nachweis von Kenntnissen des anwaltlichen Berufsrechts, eine allgemeine Fortbildungspflicht von bis zu 40 Stunden und die Zustellung von Anwalt zu Anwalt: Noch in diesem Jahr könnte sich das Berufsrecht der Rechtsanwälte bedeutend verändern.

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf wird die neu gefasste Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe umgesetzt. Insbesondere werden in zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte Neuregelungen vorgenommen.

Zahlreiche Neuerungen geplant

Rechtsanwälte sollen zukünftig im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Zulassung Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts nachweisen müssen. Außerdem soll die Satzungsversammlung ermächtigt werden, die allgemeine Fortbildungspflicht der Rechtsanwälte sowie die Zustellung von Anwalt zu Anwalt durch Satzung zu regeln. Darüber hinaus soll der Begriff der „weiteren Kanzlei“ eingeführt werden. Auch die Vorschrift zur Führung von Handakten durch Rechtsanwälte soll überarbeitet werden. Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern sollen zukünftig im Wege der Briefwahl durchgeführt werden. Schließlich soll der Begriff des Berufshelfers in § 53a StPO neu definiert werden.

(BRAK vom 11.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)