• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechtfertigt eigenmächtiger Urlaubsantritt die Kündigung?

11.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Rechtfertigt eigenmächtiger Urlaubsantritt die Kündigung?

Beitrag mit Bild

Der eigenmächtige Urlaubsantritt ist eine schwere Pflichtverletzung und rechtfertigt in den meisten Fällen die Kündigung.

Ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf.

Die Arbeitgeberin, eine Gießerei mit ca. 1.050 Beschäftigten, hatte geltend gemacht, ihr Betriebsratsvorsitzender habe den Urlaub zwecks Besuchs einer gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme eigenmächtig angetreten, obwohl die Bewilligung vorher mehrfach ausdrücklich von dem zuständigen Personalleiter wegen dringend zu erledigender Aufgaben und aufgrund der Kurzfristigkeit des Urlaubsbegehrens abgelehnt worden sei. Sie hat deshalb beim Arbeitsgericht die Ersetzung der vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung erforderlichen Zustimmung des Betriebsrats beantragt.

Interessenabwägung fällt zugunsten des Arbeitnehmers aus

Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf hatte die Arbeitgeberin keinen Erfolg (Beschluss vom 10.03.2016, Az. 10 BV 253/15). Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist der eigenmächtige Urlaubsantritt zwar eine Pflichtverletzung. Aufgrund der weiter erforderlichen Interessenabwägung genüge er aber ausnahmsweise nicht als Grund für eine fristlose Kündigung. Zu Gunsten des Betriebsratsvorsitzenden sei zu berücksichtigen, dass dieser seit 15 Jahren beschäftigt sei, es keine Abmahnung gegeben habe und die Anforderungen an die fristlose Kündigung sehr hoch seien, da der Vorwurf mit der besonders geschützten Betriebsratstätigkeit zusammenhänge.

(ArbG Düsseldorf, PM vom 10.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


17.12.2025

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Mit seinem zweiten Schreiben zur E-Rechnung bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel – doch nicht ohne neue Herausforderungen.

weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


17.12.2025

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich 16% weniger pro Stunde als Männer, selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation blieb eine bereinigte Lücke von 6% bestehen.

weiterlesen
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Meldung

©everythingpossible/123rtf.com


16.12.2025

Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Am 16.12.2025 nahm das EU-Parlament die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen an.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank