19.01.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Recht auf Nichterreichbarkeit

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Im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel in der Arbeitswelt hat der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten einen Bericht mit einer Rechtsetzungsinitiative angenommen. Dieser fordert die Kommission auf, eine EU-Richtlinie mit Mindestanforderungen für das Recht auf Nichterreichbarkeit vorzuschlagen.

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus nahm die Telearbeit mithilfe digitaler Werkzeuge zu. Hierdurch rückten die Probleme ständiger Erreichbarkeit und verschwimmender Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit zunehmend ins Blickfeld. Das Europäische Parlament soll auf seiner Tagung im Januar 2021 über diese Gesetzgebungsinitiative abstimmen.

Nichterreichbarkeit in der Freizeit sollte selbstverständlich sein

Da sich die Arbeitsweise verändert und sich Geschlechterrollen und Familienstrukturen wandeln, sind Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben seit langer Zeit wichtige Themen der politischen Debatten auf EU-Ebene. Das Recht auf Nichterreichbarkeit bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers, sich während der arbeitsfreien Zeit nicht mit der Arbeit zu beschäftigen und von elektronischer Kommunikation wie E-Mails und anderen Nachrichten mit Bezug zur Arbeit abzusehen.

Übermäßige Telearbeit kann die psychische Gesundheit beeinträchtigen

Einer Erhebung von Eurofound vom Juli 2020 zufolge arbeitete fast die Hälfte der Befragten zumindest teilweise in Telearbeit, und ein Drittel arbeitete aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der Ausgangsbeschränkungen ausschließlich von zu Hause aus. Übermäßige Telearbeit kann die psychische Gesundheit der Menschen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beeinträchtigen. In der Hälfte der Mitgliedstaaten ist das Recht auf Nichterreichbarkeit bereits Teil der politischen Diskussion. Bei manchen gibt es bereits gesetzliche Lösungen. Darüber hinaus verfolgen zahlreiche Initiativen auf Unternehmensebene das Ziel, mögliche negative Auswirkungen von Kommunikationstechnologien auf das Leben der Arbeitnehmer zu regulieren.

Gesetzgebungsinitiative des Europäischen Parlaments

Der vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten angenommene Bericht enthält einen Legislativvorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Nichterreichbarkeit. Der Bericht wurde nach einer umfassenden Konsultation von Sachverständigen und Interessenträgern ausgearbeitet.

Sein Ziel besteht darin, das Recht, außerhalb der Arbeitszeit unter uneingeschränkter Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und der Arbeitszeitbestimmungen in Tarifverträgen und vertraglichen Vereinbarungen nicht auf arbeitsbezogene Anfragen zu reagieren, zu bekräftigen. Zudem werden Mindestanforderungen für den Einsatz digitaler Werkzeuge für berufliche Zwecke außerhalb der Arbeitszeit festgelegt, um nach und nach eine Kultur zu schaffen, bei der beruflicher Kontakt außerhalb der Arbeitszeit vermieden wird.

Die Sozialpartner spielen bei der Umsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit eine wichtige Rolle. Es werden maßgeschneiderte Lösungen benötigt, um den spezifischen Bedürfnissen und Sachzwängen von Unternehmen gerecht zu werden.

(EU-Parlament, Auf einen Blick vom 13.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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