• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung

19.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 03.12.2019 den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung (IDW EPS 201 n.F.) verabschiedet.

Die vorgesehenen Änderungen gegenüber der bislang geltenden Fassung des Standards betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche:

  • Berücksichtigung der um nationale Besonderheiten modifizierten Fassungen der International Standards on Auditing (ISA [DE]) als Teil der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung im Kontext der Darlegung der künftig maßgeblichen Grundsätze für die Abschlussprüfung sowie
  • Klarstellungen und punktuelle Modifikationen zur Berücksichtigung bzw. Würdigung von Rechtsprechung (mit handelsrechtlichem Bezug) bei der Interpretation von (deutschen) Rechnungslegungsgrundsätzen.

Die neu gefasste Verlautbarung wird die in ISA [DE] 200 dargelegten Grundsätze flankieren. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 31.03.2020 möglich. IDW EPS 201 n.F. kann auf der Website des IDW heruntergeladen werden.

(IDW vom 16.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)