• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung

19.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 03.12.2019 den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung (IDW EPS 201 n.F.) verabschiedet.

Die vorgesehenen Änderungen gegenüber der bislang geltenden Fassung des Standards betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche:

  • Berücksichtigung der um nationale Besonderheiten modifizierten Fassungen der International Standards on Auditing (ISA [DE]) als Teil der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung im Kontext der Darlegung der künftig maßgeblichen Grundsätze für die Abschlussprüfung sowie
  • Klarstellungen und punktuelle Modifikationen zur Berücksichtigung bzw. Würdigung von Rechtsprechung (mit handelsrechtlichem Bezug) bei der Interpretation von (deutschen) Rechnungslegungsgrundsätzen.

Die neu gefasste Verlautbarung wird die in ISA [DE] 200 dargelegten Grundsätze flankieren. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 31.03.2020 möglich. IDW EPS 201 n.F. kann auf der Website des IDW heruntergeladen werden.

(IDW vom 16.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank