• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 15

28.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 15

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers auf den 1. Januar 2018 gestimmt.

Zuvor hatte das IASB am 19. Mai 2015 den Entwurf ED/2015/2 Effective Date of IFRS 15 veröffentlicht und darin eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts um ein Jahr vorgeschlagen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist aber weiterhin zulässig.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123.rf.com


27.07.2026

Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Alle Startups nutzen KI, wobei viele bereits eigene Anwendungen, angepasste Modelle und selbstständig arbeitende KI-Agenten einsetzen.

weiterlesen
Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


27.07.2026

CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Der DAV verlangt bei der Umsetzung der CSDDD eigenständige Regelungen, die Anwaltsgeheimnis, Mandatsfreiheit und den Zugang zum Recht wirksam schützen.

weiterlesen
CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht