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28.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 15

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Der Betrieb

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers auf den 1. Januar 2018 gestimmt.

Zuvor hatte das IASB am 19. Mai 2015 den Entwurf ED/2015/2 Effective Date of IFRS 15 veröffentlicht und darin eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts um ein Jahr vorgeschlagen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist aber weiterhin zulässig.

(WPK / Viola C. Didier)


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