• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 15

28.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 15

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers auf den 1. Januar 2018 gestimmt.

Zuvor hatte das IASB am 19. Mai 2015 den Entwurf ED/2015/2 Effective Date of IFRS 15 veröffentlicht und darin eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts um ein Jahr vorgeschlagen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist aber weiterhin zulässig.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Meldung

©designer491/fotolia.com


10.03.2026

Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Ohne tatsächlichen Forderungseinzug liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keine steuerpflichtige Factoringleistung vor.

weiterlesen
Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Meldung

©mpatma/fotolia.com


10.03.2026

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Fachliche Hinweis des IDW zeigt, wie der Nahost-Krieg in der Rechnungslegung zu behandeln ist und welche Angaben bereits im Abschluss 2025 gemacht werden müssen.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)