• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

15.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

Beitrag mit Bild

Ziel der Modernisierung ist es, die Verfahrensabläufe bei den Finanzämtern zu optimieren, teilt das Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen mit.

Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Vergabe von Steuernummern bundesweit vereinheitlicht werden. Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen.

Künftig sollen Steuernummern in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Eröffnung eines Betriebes,  abweichend vom bisherigen Verfahren vergeben werden. Für Betriebe, für die bisher keine Steuernummer erteilt wurde, werden bis Ende des Jahres 2017 Steuernummern vergeben werden. Ferner machen es mehrere Zusammenlegungen von Finanzämtern erforderlich, neue Steuernummern zu vergeben.

Tipp: USt-ID verwenden

Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen, beispielsweise bei den Angaben auf Briefbögen oder Rechnungen. Für die Rechnungslegung kann es sich daher anbieten, statt der veränderlichen Steuernummer die unveränderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu verwenden. Auch dies genügt den Anforderungen an eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 S. 1 UStG. Die USt-ID kann bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

(WPK vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Meldung

©Butch/fotolia.com


21.04.2026

Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

weiterlesen
Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht