• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

15.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

Beitrag mit Bild

Ziel der Modernisierung ist es, die Verfahrensabläufe bei den Finanzämtern zu optimieren, teilt das Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen mit.

Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Vergabe von Steuernummern bundesweit vereinheitlicht werden. Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen.

Künftig sollen Steuernummern in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Eröffnung eines Betriebes,  abweichend vom bisherigen Verfahren vergeben werden. Für Betriebe, für die bisher keine Steuernummer erteilt wurde, werden bis Ende des Jahres 2017 Steuernummern vergeben werden. Ferner machen es mehrere Zusammenlegungen von Finanzämtern erforderlich, neue Steuernummern zu vergeben.

Tipp: USt-ID verwenden

Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen, beispielsweise bei den Angaben auf Briefbögen oder Rechnungen. Für die Rechnungslegung kann es sich daher anbieten, statt der veränderlichen Steuernummer die unveränderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu verwenden. Auch dies genügt den Anforderungen an eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 S. 1 UStG. Die USt-ID kann bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

(WPK vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)