• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

15.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

Beitrag mit Bild

Ziel der Modernisierung ist es, die Verfahrensabläufe bei den Finanzämtern zu optimieren, teilt das Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen mit.

Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Vergabe von Steuernummern bundesweit vereinheitlicht werden. Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen.

Künftig sollen Steuernummern in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Eröffnung eines Betriebes,  abweichend vom bisherigen Verfahren vergeben werden. Für Betriebe, für die bisher keine Steuernummer erteilt wurde, werden bis Ende des Jahres 2017 Steuernummern vergeben werden. Ferner machen es mehrere Zusammenlegungen von Finanzämtern erforderlich, neue Steuernummern zu vergeben.

Tipp: USt-ID verwenden

Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen, beispielsweise bei den Angaben auf Briefbögen oder Rechnungen. Für die Rechnungslegung kann es sich daher anbieten, statt der veränderlichen Steuernummer die unveränderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu verwenden. Auch dies genügt den Anforderungen an eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 S. 1 UStG. Die USt-ID kann bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

(WPK vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)