Die Heubeck AG hat die neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht. Diese berücksichtigen die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes und spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei der Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.
Die neuen Richttafeln berücksichtigen nun den statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Lebenserwartung und der Höhe der gezahlten Rente. Dies wird durch einen pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Darüber hinaus berücksichtigen die neuen Richttafeln geänderte Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, da sich seit mehr als zehn Jahren im Altersbereich ab 58 Jahren ein Rückgang abzeichnet.
Für wen ist das Thema relevant?
Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilanzen Pensionsrückstellungen bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versorgungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpassungsbedarf geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Heubeck AG.
(WPK vom 30.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)