• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Klarstellungen an IFRS 15 vorgeschlagen

03.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Klarstellungen an IFRS 15 vorgeschlagen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30.07.2015 hat den Entwurf ED/2015/6 Clarifications to IFRS 15 veröffentlicht. Bereits zuvor war IFRS 15 gemeinsam vom IASB und dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) publiziert worden.

Dem Entwurf vorangegangen waren Diskussionen in der gemeinsamen Beratungsgruppe (Transition Resource Group for Revenue Recognition – TRG) bezüglich der Umsetzung von IFRS 15. Die nun zur Diskussion gestellten Änderungen betreffen folgende Themengebiete: Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal-Agent-Erwägungen sowie Lizenzen. Darüber hinaus werden zwei Erleichterungen wie die Nutzung rückblickender Erkenntnisse oder die vollständige rückwirkende Methode hinsichtlich des Übergangs auf IFRS 15 vorgeschlagen.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht