Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat in Reaktion auf die Änderung von (Konzern-) Anhangangabevorschriften durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungsweises: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005) verabschiedet.
In den Rechnungslegungshinweis wurde u.a. ein neuer Abschnitt eingefügt, der sich mit der Auslegung des geänderten § 285 Nr. 20 HGB (Anhangangaben zu Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind) befasst. Folgeänderungen waren in den Ausführungen zu § 285 Nr. 19 HGB (Anhangangaben zu derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind) erforderlich.
Der vollständige überarbeitete Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2018 von IDW Life abgedruckt werden und ist im Mitgliederbereich der IDW-Website abrufbar.
(IDW vom 22.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)