• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Heubeck-Richttafeln 2018 G müssen angepasst werden

28.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Heubeck-Richttafeln 2018 G müssen angepasst werden

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die WPK weist aktuell darauf hin, dass bei den neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendete Datengrundlage festgestellt wurden. Der Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung wurde überschätzt. Pensionsrückstellungen fallen damit insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Am 20.07.2018 hatte die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit.

Richttafeln werden angepasst

Im Rahmen interner Auswertungen hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen.

Vertrauen in die Richttafeln soll bewahrt werden

Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben. „Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, erklärt der Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird. Wir setzen alles daran, die angepassten Tafeln schnellstmöglich bereit zu stellen, auch um den steuerlichen Anerkennungsprozess nicht zu verzögern.“ Die Anpassung der Tafeln wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Die immer wieder aktualisierten „Richttafeln“ sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

(WPK vom 28.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


11.02.2026

Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)