• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Heubeck-Richttafeln 2018 G müssen angepasst werden

28.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Heubeck-Richttafeln 2018 G müssen angepasst werden

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die WPK weist aktuell darauf hin, dass bei den neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendete Datengrundlage festgestellt wurden. Der Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung wurde überschätzt. Pensionsrückstellungen fallen damit insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Am 20.07.2018 hatte die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit.

Richttafeln werden angepasst

Im Rahmen interner Auswertungen hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen.

Vertrauen in die Richttafeln soll bewahrt werden

Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben. „Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, erklärt der Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird. Wir setzen alles daran, die angepassten Tafeln schnellstmöglich bereit zu stellen, auch um den steuerlichen Anerkennungsprozess nicht zu verzögern.“ Die Anpassung der Tafeln wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Die immer wieder aktualisierten „Richttafeln“ sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

(WPK vom 28.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)