• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Erstmalige Erstellung des Entgelttransparenzberichts

22.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Erstmalige Erstellung des Entgelttransparenzberichts

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Das Entgelttransparenzgesetz und seine Auswirkungen: Der erste Entgelttransparenzbericht muss im Jahr 2018 erstellt werden. Gerade Unternehmen, die sehr früh ihren Lagebericht veröffentlichen müssen, sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Daten und Angaben vorliegen.

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 21 EntgTranspG müssen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind. Dieser Bericht ist dem Lagebericht als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Er unterliegt keiner inhaltlichen Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Welches Jahr ist zu berücksichtigen?

Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Der Berichtszeitraum für den ersten Bericht umfasst nach Absatz 3 nur das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr 2017 vorausgeht, also nur das Jahr 2016. Ergänzende Ausführungen sind dem Leitfaden für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu entnehmen. Der Leitfaden kann auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden.

(WPK vom 21.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)