• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Erstmalige Erstellung des Entgelttransparenzberichts

22.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Erstmalige Erstellung des Entgelttransparenzberichts

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Das Entgelttransparenzgesetz und seine Auswirkungen: Der erste Entgelttransparenzbericht muss im Jahr 2018 erstellt werden. Gerade Unternehmen, die sehr früh ihren Lagebericht veröffentlichen müssen, sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Daten und Angaben vorliegen.

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 21 EntgTranspG müssen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind. Dieser Bericht ist dem Lagebericht als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Er unterliegt keiner inhaltlichen Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Welches Jahr ist zu berücksichtigen?

Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Der Berichtszeitraum für den ersten Bericht umfasst nach Absatz 3 nur das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr 2017 vorausgeht, also nur das Jahr 2016. Ergänzende Ausführungen sind dem Leitfaden für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu entnehmen. Der Leitfaden kann auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden.

(WPK vom 21.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neusten Urteil die Position von Arbeitnehmerinnen im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung gestärkt.

weiterlesen
Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


24.10.2025

Verfassungsgericht stärkt Religionsfreiheit kirchlicher Arbeitgeber

Mit seinem Urteil stärkt das BVerfG das Recht kirchlicher Arbeitgeber, Bewerber nach religiösen Kriterien auszuwählen, sofern ein Zusammenhang zum Stellenprofil besteht.

weiterlesen
Verfassungsgericht stärkt Religionsfreiheit kirchlicher Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.10.2025

Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim greift auch dann, wenn es unentgeltlich in eine hälftig gehaltene Ehegatten-GbR eingebracht wird.

weiterlesen
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank