Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht. Die Fehlerquote bei den 99 durchgeführten Prüfungen lag mit 15 % auf dem Niveau der Vorjahre.
Im Jahr 2017 hat die DPR 99 Prüfungen (Vorjahr: 96) abgeschlossen, davon 91 Stichprobenprüfungen, drei Anlassprüfungen und fünf Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurden. Insgesamt lag die Fehlerquote im Jahr 2017 mit 15 % auf dem Niveau der Vorjahre. Die normalisierte Fehlerquote, die um Mehrfachzählungen derselben Fehler und Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung bereinigt ist, beträgt 14 % (Vorjahr 12 %).
Fehler wurden immer korrigiert
Ein positives Ergebnis zeigt ebenfalls wieder die Nachschau für das Jahr 2016: Die festgestellten Fehler wurden im nachfolgenden Abschluss fast immer korrigiert. Ferner wurden von der DPR erteilte Hinweise von den Unternehmen in den weitaus meisten Fällen im darauf folgenden Jahr umgesetzt.
Kein Anpassungsbedarf beim Enforcement
Die Konsultation der Europäischen Kommission zu den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden endete in Bezug auf das Enforcement mit dem Ergebnis, dass kein wesentlicher Anpassungsbedarf gesehen wird. Darüber hinaus wurde im Rahmen des von der European Securities and Markets Authority (ESMA) durchgeführten Peer Review die hohe Qualität der Enforcement-Tätigkeit der DPR bestätigt.
Prüfungssaison 2018
Im Fokus der Prüfungssaison 2018 werden neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten als nationale Prüfungsschwerpunkte einerseits Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben und andererseits Konzernlagebericht und Konzernerklärungen stehen.
(DPR-FREP, PM vom 25.01.2018 / Viola C. Didier)