• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Bericht über Entgelttransparenz

14.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Bericht über Entgelttransparenz

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Am 5. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Damit wird der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit Pflicht.

Gemäß dem Entgelttransparenzgesetz haben tarifgebundene und bestimmte tarifanwendende Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts nach §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, alle fünf Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Alle anderen Arbeitgeber haben diesen Bericht alle drei Jahre zu erstellen.

Entgelttransparenz im Lagebericht

Der Bericht ist dem Lagebericht beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Damit unterliegt der Bericht nicht der Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Er ist erstmals für das Jahr 2018 zu erstellen.

(WPK vom 13.07.2017)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)