Ein aktueller Bericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gibt einen Überblick über die Aktivitäten der ESMA sowie die der Aufsichten im Bereich der Rechnungslegung im europäischen Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2016 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.
Europäische Aufsichten im Bereich der Rechnungslegung – in Deutschland die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. – haben danach Zwischen- und/oder Jahresabschlüsse von mehr als 1.200 IFRS-Emittenten geprüft, was 21% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden (2015: 20%). Diese Überprüfungen führten zu 311 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden (2015: 273). Wie im Jahr 2015 wurden auch in 2016 die meisten Mängel in den Bereichen Darstellung des Abschlusses, Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte sowie Bilanzierung von Finanzinstrumenten identifiziert.
Der Bericht ist auf der Internetseite der ESMA als PDF abrufbar.
(WPK vom 25.04.2017/ Viola C. Didier)