• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

18.11.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU bringt die alternative Streitbeilegung auf den neuesten Stand: Mit der neuen Richtlinie soll die außergerichtliche Klärung von Verbraucherstreitigkeiten einfacher, digitaler und grenzüberschreitend möglich werden. Besonders Unternehmen stehen künftig stärker in der Pflicht.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Der Rat hat am 17.11.2025 eine Richtlinie endgültig gebilligt, mit der der bestehende Rahmen für die alternative Streitbeilegung (AS) aktualisiert, vereinfacht und verbessert wird. Die alternative Streitbeilegung bezieht sich auf Methoden zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, in der Regel mit Unterstützung eines neutralen Dritten.

Der gebilligte Rechtstext zielt darauf ab, die alternative Streitbeilegung zu einer leichter zugänglichen und attraktiveren Option für die Beilegung von aus vertraglichen Vereinbarungen entstehenden Streitigkeiten zu machen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit vorvertraglichen Pflichten. Der Rahmen für die Verfahren der alternativen Streitbeilegung soll dadurch an die digitalen Märkte angepasst, die Inanspruchnahme der AS bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten verbessert und die AS-Verfahren zum Vorteil aller Akteure vereinfacht werden. Darüber hinaus werden durch den Vorschlag die Berichtspflichten rationalisiert und der Verwaltungsaufwand verringert.

EU macht alternative Streitbeilegung attraktiver

Unter bestimmten Bedingungen wird die alternative Streitbeilegung nun auch bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern in der EU und Unternehmern aus Drittländern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind Unternehmer verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen zu antworten, nachdem sie von einer AS-Stelle kontaktiert wurden, wobei es als Verweigerung einer Teilnahme an dem Verfahren betrachtet wird, wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Durch die neue Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren zu fördern und einen besonderen Schwerpunkt auf Sektoren zu legen, in denen die Teilnahme an AS-Verfahren gering ist oder eine große Zahl von Verbraucherbeschwerden vorliegt.

Die Kommission wird ein benutzerfreundliches, mehrsprachiges IT-Tool entwickeln und unterhalten, um die Nutzung der alternativen Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten zu erleichtern.

Zum Hintergrund

Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen Händlern und Verbrauchern können zu klärende Streitigkeiten entstehen (z.B. wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht rechtzeitig oder in keinem guten Zustand geliefert wird oder wenn der Verbraucher nicht den vollen Kaufpreis gezahlt hat). Mit der Entwicklung des Online-Handels hat die Zahl der Streitigkeiten erheblich zugenommen. Die Beilegung eines Streits vor Gericht kann langwierig sein und bringt die Einbeziehung von Anwälten sowie erhebliche Verfahrenskosten mit sich. Es gibt jedoch alternative Lösungen für die Probleme, ohne vor Gericht zu gehen.

Gemäß dem Verbraucherbarometer von 2023 sind 25% der Verbraucher mit einem Problem konfrontiert, das eine Beschwerde rechtfertigen würde, aber ein Drittel von ihnen bleibt untätig. Daher werden in der EU jährlich nur 300.000 Streitigkeiten im Rahmen von AS-Verfahren beigelegt.

Die jüngsten europäischen Rechtsvorschriften zur Regulierung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen für Verbraucher wurden 2013 angenommen und seitdem nicht geändert. Am 17.10.2023 hat die Kommission ein neues Maßnahmenpaket zur Modernisierung und Vereinfachung der AS-Vorschriften vorgeschlagen. Das Paket umfasst eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung und eine Verordnung zur Einstellung der Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform), die weniger genutzt wurde als erwartet. Diese OS-Verordnung wurde am 19.11.2024 förmlich angenommen.


Rat der EU vom 17.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


16.12.2025

Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen Urlaub aus, kann diese Zahlung als außerordentliche Einkünfte besteuert werden.

weiterlesen
Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank