11.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rasche Umsetzung der Musterfeststellungsklage

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, das Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Musterfeststellungsklage zügig zu betreiben, damit auch die Betroffenen der VW-Abgas-Affäre davon profitieren. Er hat zudem einige Änderungen vorgeschlagen, um das Verfahren insgesamt zu verbessern.

Der Bundesrat regt die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und damit einen zweizügigen Rechtszug für eine effiziente Rechtsdurchsetzung an. Der Regierungsentwurf geht mit der sukzessiven Zuständigkeit von Landgericht, Oberlandesgericht und BGH derzeit von einem dreizügigen Rechtszug aus. Außerdem schlägt er eine Regelung vor, die es auch geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Verbrauchern ermöglicht, an dem Musterfeststellungsklageverfahren teilzunehmen.

Vermeidung von Rechtsunsicherheiten

Mit einer eindeutigen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte möchten die Länder Rechtsunsicherheiten und „forum shopping“ vermeiden. Darüber hinaus warnen sie davor, dass die bislang vorgesehenen Klagevoraussetzungen nicht zu einer Verengung des Anwendungsbereichs der Musterfeststellungsklage führen dürfen und fordern, dass es Verbrauchern möglich sein soll, im Falle eines geänderten Feststellungszieles ihre Klage zurückzunehmen.

Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung reicht sie diese an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.

(Bundesrat vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


03.09.2026

EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Der EuGH zieht eine klare Grenze zwischen berechtigter Unternehmenstransparenz und dem Schutz von personenbezogenen Aktionärsdaten.

weiterlesen
EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Meldung

© nmann77/fotolia.com


03.09.2026

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Mit dem am 02.09.2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden.

weiterlesen
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Steuerboard

Maximilian Moormann


03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) erneut eine Grundsatzentscheidung zum Familienheimprivileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gefällt.

weiterlesen
Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht