11.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rasche Umsetzung der Musterfeststellungsklage

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, das Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Musterfeststellungsklage zügig zu betreiben, damit auch die Betroffenen der VW-Abgas-Affäre davon profitieren. Er hat zudem einige Änderungen vorgeschlagen, um das Verfahren insgesamt zu verbessern.

Der Bundesrat regt die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und damit einen zweizügigen Rechtszug für eine effiziente Rechtsdurchsetzung an. Der Regierungsentwurf geht mit der sukzessiven Zuständigkeit von Landgericht, Oberlandesgericht und BGH derzeit von einem dreizügigen Rechtszug aus. Außerdem schlägt er eine Regelung vor, die es auch geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Verbrauchern ermöglicht, an dem Musterfeststellungsklageverfahren teilzunehmen.

Vermeidung von Rechtsunsicherheiten

Mit einer eindeutigen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte möchten die Länder Rechtsunsicherheiten und „forum shopping“ vermeiden. Darüber hinaus warnen sie davor, dass die bislang vorgesehenen Klagevoraussetzungen nicht zu einer Verengung des Anwendungsbereichs der Musterfeststellungsklage führen dürfen und fordern, dass es Verbrauchern möglich sein soll, im Falle eines geänderten Feststellungszieles ihre Klage zurückzunehmen.

Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung reicht sie diese an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.

(Bundesrat vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14% zu erhöhen: auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank