Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7560) in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll.
Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist ab dem 18.01.2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark unmittelbar geltendes Recht, zu ihrer Durchführung sind aber nach Angaben der Bundesregierung einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich.
Vereinfachung der Vollstreckung in Europa
Das Gesetz soll insbesondere regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kontenpfändungsverordnung zuständig sind. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Privatpersonen und Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung vereinfachen.
(hib vom 22.02.2016/ Viola C. Didier)