• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rabatte: keine Ungleichbehandlung für den Online-Handel

18.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rabatte: keine Ungleichbehandlung für den Online-Handel

Beitrag mit Bild

Das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Lego konnte aufgrund der Kooperation seitens Lego nun eingestellt werden.

Der Spielzeug-Hersteller Lego wird sein Rabattsystem künftig so ausgestalten, dass Händler auch über den Online-Vertrieb die gleiche Rabatthöhe erreichen können wie im stationären Vertrieb.

Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden von Händlern reagiert und ein Verfahren gegen Lego eingeleitet. Aus diesem Grund wird Lego auf den Online-Vertrieb zugeschnittene alternative oder ergänzende Rabattkriterien einführen, die den Besonderheiten dieser Vertriebsform angepasst sind. „Ein Hersteller darf selbstverständlich Anforderungen an die Qualität des Vertriebs seiner Produkte stellen und seinen Händlern bei unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Rabatte einräumen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Dabei darf aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden.“

Wettbewerb muss sich auf allen Vertriebskanälen entfalten können

Die vom Hersteller Lego gewährte Rabatthöhe ist von entscheidender Bedeutung für den Einkaufspreis der Händler. Nach der bisherigen Fassung des Rabattsystems von Lego konnten Händler allein durch Verkäufe im stationären Handel in den Genuss der höchsten Rabattpunktzahl kommen, da eine Reihe von Kriterien allein auf den stationären Handel zugeschnitten waren, wie zum Beispiel eine Orientierung an den zur Verfügung stehenden Regalmetern. Dies führte dazu, dass selbst im Online-Vertrieb vorbildlich agierende Händler in vielen Fällen niedrigere Rabatte erhielten als ausschließlich im stationären Vertrieb tätige Händler. Diese Ungleichbehandlung werde das Unternehmen abstellen. Die Händler werden über die Änderung der Rabatte gesondert seitens Lego informiert.

(BKartA vom 18.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nina Matlok


02.09.2026

Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Ist an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Ergebnis nur eine einzige Person vermögensmäßig beteiligt, stellt sich die Frage, ob für die von ihr erzielten Einkünfte überhaupt ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen ist.

weiterlesen
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht