• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Quick Freeze-Verfahren: Mangelnder Schutz des Mandatsgeheimnisses?

12.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Quick Freeze-Verfahren: Mangelnder Schutz des Mandatsgeheimnisses?

Als Nachfolger der europarechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung will die Bundesregierung das sog. Quick-Freeze-Verfahren für Telekommunikations-Verkehrsdaten einführen. Die BRAK lehnt dies ab, weil dabei Mandatskontakte in nicht unerheblichem Umfang offenbart würden.

Beitrag mit Bild

© maxsim/fotolia.com

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung erarbeitet. Notwendig geworden war die Neuregelung, nachdem der EuGH im September 2022 die deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt hatte. Mit dem geplanten Gesetz zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der StPO soll anstelle der bisherigen Regelung das sog. Quick-Freeze-Verfahren eingeführt werden. Dabei sollen die Ermittlungsbehörden Telekommunikations-Verkehrsdaten bei den Anbietern einfrieren lassen können, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

Quick-Freeze-Verfahren stellt Risiko für Mandatskontakte dar

Trotz seiner im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage deutlich geringeren Eingriffstiefe lehnt die BRAK diesen Vorschlag ab. Sie fordert einen Verzicht auch auf die nun vorgesehenen Befugnisse zur Erhebung und Sicherung von Verkehrsdaten mit dem sog. Quick-Freeze-Verfahren. Denn auch diese Befugnisse bergen aus ihrer Sicht das Risiko, dass Mandatskontakte in nicht unerheblichem Umfang offenbart werden. Dies werde nicht, wie in der Entwurfsbegründung angenommen, wirksam durch § 160a StPO ausgeschlossen.

Weitere Sicherungsmechanismen erforderlich

Mindestens seien weitere Sicherungsmechanismen und eine einschränkende Definition des Verkehrsdatenbegriffs erforderlich. Zudem müssten Daten von Berufsgeheimnisträgern frühzeitig ausgesondert werden. Dazu bietet die BRAK ihre Unterstützung bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Verfahrens und namentlich eines dabei in Betracht kommenden automatisierten Abgleichs mit dem von ihr geführten Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis an. Dem Prinzip der Nichterhebung müsse für Mandatskontakte der Vorrang gegenüber einem Verwertungsverbot eingeräumt werden.

Forderungen nach weitergehenden Speicherungen – wie insbesondere der aus dem Bundesinnenministerium zu vernehmenden Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen – dürfe nicht nachgegeben werden.


BRAK vom 11.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


01.10.2026

Junge Finanzmittel bei Überführung von Gesellschafterforderungen: FG Münster widerspricht der Verwaltung

Die Behandlung junger Finanzmittel nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG ist für Unternehmensnachfolgen praktisch bedeutsam. Junge Finanzmittel sind stets schädliches Vermögen und damit von den Verschonungsregelungen ausgenommen.

weiterlesen
Junge Finanzmittel bei Überführung von Gesellschafterforderungen: FG Münster widerspricht der Verwaltung

Steuerboard

Maximilian Steger


30.09.2026

Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Kann ein anderer den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen, ist dieses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.

weiterlesen
Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Meldung

©adiruch/fotolia.com


30.09.2026

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Der IESBA Code 2026 bringt neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln vor allem für Sachverständige und Nachhaltigkeitsprüfungen.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht