• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Quartalsfinanzbericht oder Quartalsmitteilung?

17.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Quartalsfinanzbericht oder Quartalsmitteilung?

Beitrag mit Bild

Nutzen die DAX30- und MDAX-Unternehmen die Möglichkeit zur Reduzierung der Berichtsumfänge?

Seit Ende 2015 besteht für im Prime Standard gelistete Unternehmen ein Wahlrecht, statt eines vollumfänglichen Quartalsfinanzberichts eine kürzer gestaltbare Quartalsmitteilung offenzulegen. Doch inwieweit nutzen Unternehmen tatsächlich diese neu gewährte Möglichkeit?

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden die Transparenzpflichten kapitalmarktorientierter Unternehmen seit Langem erstmals merklich reduziert. So ist durch die Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) seit dem 26.11.2015 die gesetzliche Pflicht zur quartalsweisen Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung entfallen.

Kampf gegen den „information overload“

Infolge dessen hat auch die Frankfurter Wertpapierbörse ihre Anforderungen an die Quartalsberichterstattung durch eine Änderung der Börsenordnung (BörsO) angepasst. Unternehmen des Prime Standard sind gem. § 51a BörsO künftig zwar weiterhin zur quartalsweisen Veröffentlichung von Informationen verpflichtet, allerdings ist neben einem Quartalsfinanzbericht – mindestens bestehend aus einem Zwischenabschluss und einem Zwischenlagebericht – eine flexibler und dabei insbesondere kürzer gestaltbare Quartalsmitteilung gestattet.

Unternehmen zögern noch

Aktuell zeigt sich, dass die Mehrzahl der DAX- und MDAX-Unternehmen die Quartalsberichterstattung jedoch in unveränderter Form beibehält und das Wahlrecht zur Umstellung auf eine verkürzte Quartalsmitteilung nicht in Anspruch nimmt. Dennoch scheinen die Änderungen der regulatorischen Anforderungen als Anlass zur Umfangsreduktion der Quartalsfinanzberichte genutzt worden zu sein, wenngleich die Kürzungen im Vergleich zu den Umstellern deutlich geringer ausfallen.

Mehr zum Thema

Eine empirische Analyse der Ausgestaltung der von den DAX30- und MDAX-Unternehmen für das erste Quartal nach den Regelungsänderungen veröffentlichten Informationen und deren Vergleich mit der vorherigen Berichterstattung verdeutlicht, inwieweit Unternehmen dem immer häufiger thematisierten Problem eines „information overload“ entgegentreten. Die Analyse zeigt auch, welche Unternehmen sich für eine Umstellung auf die Quartalsmitteilung entschieden haben und wie diese ausgestaltet ist. Zudem wird – detaillierter als in bisherigen Studien – der Frage nachgegangen, ob auch jene Unternehmen, die sich weiterhin für die Veröffentlichung von Quartalsfinanzberichten entschieden haben, die Änderungen der regulatorischen Anforderungen als Anlass zur Kürzung dieser Berichte genommen haben Sie finden den Beitrag „Quartalsfinanzbericht oder Quartalsmitteilung?“ in DER BETRIEB vom 13.01.2017, Heft 01-02, Seite 1 – 7 sowie online unter DB1218575.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 Euro wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)