30.09.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfer

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Mit den Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsgesellschaft (APAS) gibt es ein etabliertes System, um die Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu kontrollieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die APAS überprüft anlassunabhängig die Abschlussprüfungen wichtiger Unternehmen. Dabei wird die Abschlussprüfung allerdings nicht erneut durchgeführt, sondern generell auf eine ordnungsgemäße Ausführung geachtet.

Mehr Transparenz geplant

Ob und wie viele Kontrollen es bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Zusammenhang mit den fehlerhaften Abschlussberichten der Wirecard AG gegeben hat, kann aber aus Gründen der Verschwiegenheitsverpflichtungen der APAS nicht angegeben werden.

Die Bundesregierung will allerdings prüfen, ob die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann. Dies kann auch eine Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Behörden beinhalten.

Qualitätssicherung durch mehr Aufsichtsbefugnisse

Vor dem Hintergrund der bisherigen Bilanzbetrugsfälle soll ebenfalls geprüft werden, ob die Aufsichtsbefugnisse der APAS und die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden gestärkt werden müssen. Die von den Fragestellern kritisierte fehlende Fachaufsicht über die APAS sei hingegen kein Problem und auch zukünftig nicht vorgesehen. Auch die personelle Ausstattung ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, momentan seien allerdings 15 von 67 Planstellen vakant, fünf davon im höheren Dienst.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.04.2024

Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.

weiterlesen
Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner


18.04.2024

Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Die steuerliche Behandlung sog. Fondsetablierungskosten entpuppt sich immer mehr als unendliche Geschichte. Mit der Einführung des § 6e EStG im Jahr 2019 sollte die Auffassung der Finanzverwaltung festgeschrieben und alle offenen Fragen und Unklarheiten beseitigt werden, doch davon kann keine Rede sein.

weiterlesen
Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank