30.09.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfer

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Mit den Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsgesellschaft (APAS) gibt es ein etabliertes System, um die Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu kontrollieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die APAS überprüft anlassunabhängig die Abschlussprüfungen wichtiger Unternehmen. Dabei wird die Abschlussprüfung allerdings nicht erneut durchgeführt, sondern generell auf eine ordnungsgemäße Ausführung geachtet.

Mehr Transparenz geplant

Ob und wie viele Kontrollen es bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Zusammenhang mit den fehlerhaften Abschlussberichten der Wirecard AG gegeben hat, kann aber aus Gründen der Verschwiegenheitsverpflichtungen der APAS nicht angegeben werden.

Die Bundesregierung will allerdings prüfen, ob die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann. Dies kann auch eine Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Behörden beinhalten.

Qualitätssicherung durch mehr Aufsichtsbefugnisse

Vor dem Hintergrund der bisherigen Bilanzbetrugsfälle soll ebenfalls geprüft werden, ob die Aufsichtsbefugnisse der APAS und die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden gestärkt werden müssen. Die von den Fragestellern kritisierte fehlende Fachaufsicht über die APAS sei hingegen kein Problem und auch zukünftig nicht vorgesehen. Auch die personelle Ausstattung ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, momentan seien allerdings 15 von 67 Planstellen vakant, fünf davon im höheren Dienst.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank