30.09.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfer

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Mit den Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsgesellschaft (APAS) gibt es ein etabliertes System, um die Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu kontrollieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die APAS überprüft anlassunabhängig die Abschlussprüfungen wichtiger Unternehmen. Dabei wird die Abschlussprüfung allerdings nicht erneut durchgeführt, sondern generell auf eine ordnungsgemäße Ausführung geachtet.

Mehr Transparenz geplant

Ob und wie viele Kontrollen es bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Zusammenhang mit den fehlerhaften Abschlussberichten der Wirecard AG gegeben hat, kann aber aus Gründen der Verschwiegenheitsverpflichtungen der APAS nicht angegeben werden.

Die Bundesregierung will allerdings prüfen, ob die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann. Dies kann auch eine Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Behörden beinhalten.

Qualitätssicherung durch mehr Aufsichtsbefugnisse

Vor dem Hintergrund der bisherigen Bilanzbetrugsfälle soll ebenfalls geprüft werden, ob die Aufsichtsbefugnisse der APAS und die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden gestärkt werden müssen. Die von den Fragestellern kritisierte fehlende Fachaufsicht über die APAS sei hingegen kein Problem und auch zukünftig nicht vorgesehen. Auch die personelle Ausstattung ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, momentan seien allerdings 15 von 67 Planstellen vakant, fünf davon im höheren Dienst.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Laurenz Wagner


23.06.2026

BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Wer Darlehen zwischen Schwestergesellschaften strukturiert, kennt das Risiko: Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG droht, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich zu neutralisieren.

weiterlesen
BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht