• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Qualitätskontrolle: Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer

08.12.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Qualitätskontrolle: Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Seit der Änderung der WPO durch das APAReG am 17.06.2016 gelten auch neue Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle. Die WPK gibt Hinweise hierzu.

Prüfer für Qualitätskontrolle sollen als solche nur registriert bleiben, wenn sie während ihrer Registrierung in der gesetzlichen Abschlussprüfung tätig sind (§ 1 SaQK). Sind sie es nicht, ist die Registrierung zu widerrufen.

Frist für den Nachweis

Wer bereits vor dem 16.06.2016 als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert war, hat bis zum 16.06.2019 nachzuweisen, dass er die neue Voraussetzung erfüllt. Ein neuer Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle beschreibt die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung und soll die Prüfer für Qualitätskontrolle unterstützen. Als ergänzende Hilfe steht ein Muster zum Ausfüllen zur Verfügung.

Den Hinweis finden Sie hier.

(WPK vom 06.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht