Ende 2024 waren 2.623 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2023: 2.730). In diesen Praxen waren am Jahresende nach 62 % im Vorjahr nunmehr rund 61 % aller WP/vBP tätig. Damit sind 67 % der Wirtschaftsprüfer und 13 % der vereidigten Buchprüfer weiterhin befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen, zeigt der Tätigkeitsbericht 2024 der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK.
Weniger Mängel, stabile Prozesse
Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 462 Qualitätskontrollberichte (2023: 445) aus. Lediglich nach 32 Qualitätskontrollen (7 %, Vorjahr: 7 %) waren Maßnahmen erforderlich. Diese betrafen 28 Praxen, bei denen die festgestellten Mängel von den Praxen nicht schon in oder nach der Qualitätskontrolle beseitigt wurden, sodass Auflagen und/oder Sonderprüfungen sowie in einem Fall die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer erforderlich wurden. Drei weitere Fälle machten die Anordnung einer Sonderprüfung ausschließlich zur Beurteilung der Stabilität des Qualitätssicherungssystems über mehrere Jahre erforderlich. In einem Fall wurde die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer beschlossen, da eine Sonderprüfung trotz mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern nicht durchgeführt wurde. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag unverändert wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung (beispielsweise Prüfungsplanung einschließlich IKS- und IT-Prüfung).
Die WPK hat im Jahr 2024 insgesamt sieben Fortbildungs- und drei Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) durchgeführt. Insgesamt haben 170 Berufsangehörige (PfQK und Nicht-PfQK) an den Veranstaltungen teilgenommen.
Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle haben an zehn Qualitätskontrollen teilgenommen, von denen eine bereits 2023 begonnen hatte. Bei sieben PfQK wurden von der Kommission für Qualitätskontrolle Untersuchungen von durchgeführten Qualitätskontrollen vorgenommen.
CSRD-Vorbereitung im Fokus
Daneben war die Tätigkeit der Kommission für Qualitätskontrolle geprägt von der Vorbereitung auf das für Ende 2024 angekündigte Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes. Unmittelbar im Anschluss an den Beschluss des Bundeskabinetts am 24.07.2024 hatte die Kommission für Qualitätskontrolle mit den entsprechenden Vorbereitungen insbesondere im Hinblick auf die Registrierung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte und das Prüfervorschlagsverfahren begonnen und konnte diese bis Ende 2024 abschließen. Zu einer Umsetzung des Gesetzentwurfs ist es im Jahr 2024 nicht mehr gekommen. Die Kommission für Qualitätskontrolle wird die Entwicklungen und die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich weiter beobachten.