21.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das Kabinett hat eine Qualifizierungsoffensive und die Beitragssatzverordnung zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung auf den Weg gebracht. Damit wird der Beitragssatz zur Arbeitsförderung per Gesetz dauerhaft auf 2,6 % und per Verordnung um weitere 0,1 % befristet bis zum Jahr 2022 gesenkt.

Mit dem Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes hat die Bundesregierung heute ihre Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht. Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, können damit künftig bei der Weiterbildung besser gefördert werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. Darüber hinaus werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung entlastet. Die wesentlichen Bausteine der Qualifizierungsoffensive sind:

Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung

Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung werden mehr Menschen abgesichert, indem der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert wird: Künftig können diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden. Die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen wird ferner bis Ende des Jahres 2022 verlängert.

Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird per Gesetz dauerhaft um 0,4 % gesenkt und per Verordnung um zusätzliche 0,1 % befristet bis Ende 2022. Damit bleibt sichergestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit für Risiken und Krisen handlungsfähig bleibt und bei weiterhin guter Wirtschaftslage über eine Rücklage von 0,65 % des Bruttoinlandsproduktes verfügt. Ab 01.01.2019 liegt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag somit bei 2,5 %.

(BMAS, PM vom 19.09.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank