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29.08.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

PwC-Studie: Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie noch wenig aussagekräftig

Der Berichterstattung europäischer Industrieunternehmen und Finanzinstitute gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung fehlt es größtenteils noch an Aussagekraft und Vergleichbarkeit.

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©faithie/123rf.com

PwC-Expert:innen haben die in Europa bis einschließlich zum 30.04.2023 veröffentlichten EU-Taxonomieangaben untersucht und dazu die Berichte von 706 Industrieunternehmen und 146 Finanzinstituten für das Geschäftsjahr 2022 analysiert. Das Ergebnis: Aussagekraft und Vergleichbarkeit lassen zu wünschen übrig.

Industrieunternehmen müssen erstmals vollständig über Taxonomiekonformität berichten

PwC wollte wissen, wie es aktuell um die Taxonomieberichterstattung in Europa bestellt ist. Zum Hintergrund: Am 12.07.2020 trat die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Die Taxonomie – ein einheitliches Klassifikationssystem – soll für Klarheit darüber sorgen, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig einzustufen sind. Die Taxonomie unterscheidet nach „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Tätigkeiten. Taxonomiefähig sind Wirtschaftstätigkeiten, die sich prinzipiell einer oder mehreren vordefinierten Wirtschaftsaktivitäten zuordnen lassen („Eligibility“). Taxonomiekonform sind solche Tätigkeiten, die die zugehörigen Kriterien (Technische Bewertungs- und Mindestschutz-Kriterien) auch erfüllen („Alignment“).

Seit Anfang 2022 müssen große, börsennotierte Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden darüber berichten, wie groß jeweils der Anteil ihrer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben ist. Seit Anfang 2023 müssen sie erstmals über die Taxonomiekonformität ihrer Tätigkeiten vollständig berichten.

Finanzinstitute müssen ebenfalls angeben, in welchem Umfang ihre Asset- und Finanzierungsportfolien taxonomiefähig sind. Aber: Ihre Berichterstattung ist abhängig von den berichteten Daten der Industrieunternehmen in ihrem Portfolio. Deshalb müssen sie erst ab 2024 über die Taxonomiekonformität vollständig berichten.

Große Diskrepanz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität

Zu den Kernergebnissen bei den Industrieunternehmen: Etwa die Hälfte der Unternehmen berichtet über die Taxonomieangaben im Nachhaltigkeitsbericht, ein bisschen mehr als ein Viertel im Geschäftsbericht. 86 % legen die Kennzahlen für jede Wirtschaftsaktivität offen und nur 66 % nutzen die von der EU-Kommission herausgegebenen, verpflichtenden Mustertabellen für Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben („Templates“)  – obwohl die EU-Taxonomie genau das fordert.

Weitere Untersuchungsergebnisse lauten: Abweichungen in der Höhe der ausgewiesenen Taxonomiefähigkeit und -konformität sind nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb von Branchen deutlich zu erkennen. Die durchschnittliche Konformität entspricht nur einem knappen Viertel der Taxonomiefähigkeit. Es besteht also eine große Diskrepanz zwischen den beiden Angaben. Das bedeutet konkret: Der durchschnittliche taxonomiefähige Umsatz über alle Industriebranchen hinweg beträgt 26 %; als taxonomiekonform weisen die Unternehmen allerdings nur 7 % aus.

Ähnlich sind die Ergebnisse bei den Investitionsausgaben: Im Branchendurchschnitt sind 37 % taxonomiefähig, aber nur 10 % taxonomiekonform. Von den Betriebsausgaben sind den befragten Unternehmen zufolge 27 % taxonomiefähig, aber nur 8 % taxonomiekonform.

Finanzinstitute: Mangelnde Transparenz und Einheitlichkeit

Die Hälfte der Finanzinstitute veröffentlicht die Taxonomieangaben im Geschäftsbericht, ein Drittel weist sie in einer separaten nichtfinanziellen Erklärung aus. Auffällig ist hier: Die berichteten taxonomiefähigen Kennzahlen haben eine große Spannbreite. Das lässt auf unterschiedliche Erhebungsmethoden schließen. Intransparent bleibt zudem meist, wie die Finanzinstitute ihre Taxonomiekennzahlen berechnen: Manche veröffentlichen lediglich die bloßen Kennzahlen, andere erläutern sie. Viele Finanzinstitute bemängeln allerdings die Taxonomieberichterstattung bzw. die Qualität der Daten, die sie von den Industrieunternehmen für ihre eigene Berichterstattung erhalten.

 


PwC vom 24.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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