• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pünktliche Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie

06.12.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Pünktliche Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie

Beitrag mit Bild

©lassedesignen/fotolia.com

Die Bundesregierung plant, die EU-Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 10.06.2019 umzusetzen. Das schreibt das Bundesjustizministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Regierung begrüße das Anliegen der Richtlinie, die langfristige Mitwirkung von Aktionären und die Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern zu fördern, und strebe an, die Vorgaben der Richtlinie soweit möglich 1:1 umzusetzen. Der vom Ministerium im Oktober veröffentlichte Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie befinde sich in der Ressortabstimmung.

Kritik am Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Abgeordneten verwiesen in ihrer Anfrage nach dem Stand der Umsetzung der Richtlinie auch auf Kritik am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Verhaltensregeln für deutsche börsennotierte Gesellschaften enthält. Dazu heißt es in der Antwort, dieser sei ein Kernstück der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft. Die Regierungskommission DCGK passe seit ihrer Einsetzung 2001 die von ihr aufgestellten Standards an die Anforderungen der Zukunft an. Die Bundesregierung betrachte die Regierungskommission daher weiterhin als geeignetes Format zur Formulierung und Etablierung von Standards guter Unternehmensführung in Deutschland. Trotz vereinzelt entgegenstehender Berichterstattung in den Medien habe sich der DCGK als erfolgreiches Instrument erwiesen.

(Dt. Bundestag, hib vom 05.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)