23.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Publizitätspflicht für Unternehmen

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

In Deutschland gibt es nach einer groben Schätzung etwa 1,3 Millionen offenlegungspflichtige Unternehmen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 19/2094) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP hervor.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG) und der damit verbundenen Problematik wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Unternehmen sowie Vereine, Stiftungen und andere Rechtsformen zur Publikation ihrer Daten verpflichtet sind. Des weiteren fragten sie, gegen wie viele Unternehmen im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Veröffentlichung Ordnungsgelder verhängt wurden.

Jährlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesjustizministerium schreibt in der Antwort namens der Bundesregierung, die genaue Anzahl der publikationspflichtigen Unternehmen sei nicht bekannt. Die Schätzung stamme vom Bundesanzeiger Verlag als Betreiber des Bundesanzeigers. Seit Inkrafttreten des EHUG seien jährlich deutlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden. 2017 seien es 157.000 gewesen. Dazu seien 3.500 Bußgeldverfahren gekommen. Die Einnahmen durch Ordnungs- beziehungsweise Bußgelder, die erhoben wurden, weil Unternehmen ihrer Publizitätspflicht nicht nachkamen, hätten sich 2017 auf circa 82,2 Millionen Euro beziehungsweise circa 146.000 Euro belaufen.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank