23.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Publizitätspflicht für Unternehmen

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

In Deutschland gibt es nach einer groben Schätzung etwa 1,3 Millionen offenlegungspflichtige Unternehmen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 19/2094) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP hervor.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung der Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG) und der damit verbundenen Problematik wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Unternehmen sowie Vereine, Stiftungen und andere Rechtsformen zur Publikation ihrer Daten verpflichtet sind. Des weiteren fragten sie, gegen wie viele Unternehmen im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Veröffentlichung Ordnungsgelder verhängt wurden.

Jährlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesjustizministerium schreibt in der Antwort namens der Bundesregierung, die genaue Anzahl der publikationspflichtigen Unternehmen sei nicht bekannt. Die Schätzung stamme vom Bundesanzeiger Verlag als Betreiber des Bundesanzeigers. Seit Inkrafttreten des EHUG seien jährlich deutlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden. 2017 seien es 157.000 gewesen. Dazu seien 3.500 Bußgeldverfahren gekommen. Die Einnahmen durch Ordnungs- beziehungsweise Bußgelder, die erhoben wurden, weil Unternehmen ihrer Publizitätspflicht nicht nachkamen, hätten sich 2017 auf circa 82,2 Millionen Euro beziehungsweise circa 146.000 Euro belaufen.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank