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10.09.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission will das europäische Vergaberecht umfassend modernisieren und deutlich vereinfachen. Ein einheitliches Regelwerk, digitale Verfahren und eine stärkere Berücksichtigung von Qualität, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit sollen öffentliche Ausschreibungen effizienter und strategischer machen.

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Die Regeln für öffentliche Aufträge sollen grundlegend reformiert werden. Dafür hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung vorgelegt, die Vergabeverfahren vereinfachen und stärker an strategischen Zielen der EU ausrichten soll. Öffentliche Beschaffung entspricht rund 15% des EU-BIP.

Weniger Bürokratie, mehr Verhandlungsspielraum

Künftig sollen drei bestehende Vergaberichtlinien und weitere sektorspezifische Regeln in einer unmittelbar geltenden Verordnung gebündelt werden. Die Zahl der Verfahren soll von fünf auf drei sinken. Öffentliche Auftraggeber sollen zudem häufiger mit Bietern verhandeln und Märkte vor einer Ausschreibung besser sondieren können. Die Kommission erwartet dadurch jährliche Verwaltungseinsparungen von rund 650 Mio. €, davon 570 Mio. € bei Unternehmen und 80 Mio. € bei öffentlichen Auftraggebern.

EU-weite digitale Plattform

Ein zentraler Baustein ist ein vernetzter digitaler Beschaffungsmarkt. Nationale E-Procurement-Systeme sollen miteinander verbunden werden. Unternehmen könnten Dokumente nach dem „Once-only“-Prinzip hinterlegen und über angeschlossene Plattformen EU-weit an Ausschreibungen teilnehmen.

Qualität soll stärker zählen

Künftig soll grundsätzlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden. Qualitätskriterien sollen mindestens 30% der Bewertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen 50%. Berücksichtigt werden können Umwelt- und Sozialstandards, Innovation, Sicherheit, Resilienz und europäische Präferenzen.

Fokus auf wirtschaftliche Sicherheit

Die Reform soll öffentliche Beschaffung außerdem stärker für geopolitische Ziele nutzen. Vorgesehen sind Regeln zur Absicherung kritischer Infrastruktur, zur Diversifizierung von Lieferketten und gegen problematische Abhängigkeiten von Drittstaaten. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte die EU den Zugang ausländischer Anbieter zu öffentlichen Ausschreibungen beschränken.

Über den Vorschlag müssen nun Europäisches Parlament und EU-Rat nun verhandeln.


EU-Kommission vom 09.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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