• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019

24.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden, wie Deloitte IAS Plus berichtet.

Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen.

Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 sind:

  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse;
  • Nachverfolgung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente für Kreditinstitute und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden für allgemeine Emittenten;
  • und spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung).

ESMA hebt auch die potenziell erheblichen Auswirkungen des Übergangs von einem Referenzzinssatz auf einen anderen auf die Finanzberichterstattung hervor und betont, wie wichtig eine rechtzeitige Angabe der Folgen ist.

Schwerpunkt auf Umweltaspekte und alternative Leistungskennzahlen

Darüber hinaus betont die ESMA die Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekten und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen. ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

Darüber hinaus gilt das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig zu gewährleisten.

(Deloitte, IAS Plus vom 22.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht