• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019

24.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden, wie Deloitte IAS Plus berichtet.

Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen.

Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 sind:

  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse;
  • Nachverfolgung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente für Kreditinstitute und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden für allgemeine Emittenten;
  • und spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung).

ESMA hebt auch die potenziell erheblichen Auswirkungen des Übergangs von einem Referenzzinssatz auf einen anderen auf die Finanzberichterstattung hervor und betont, wie wichtig eine rechtzeitige Angabe der Folgen ist.

Schwerpunkt auf Umweltaspekte und alternative Leistungskennzahlen

Darüber hinaus betont die ESMA die Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekten und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen. ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

Darüber hinaus gilt das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig zu gewährleisten.

(Deloitte, IAS Plus vom 22.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steueboard

Jan-Eckhard Wegener


27.05.2026

Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit Urteil vom 20.09.2024 (IX R 5/24) hat der BFH die steuerliche Behandlung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile grundlegend neu geordnet.

weiterlesen
Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


27.05.2026

Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Der Anstieg an Fehltagen liegt einerseits an häufigeren Atemwegserkrankungen und andererseits hat sich das Verhalten im Krankheitsfall geändert.

weiterlesen
Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Meldung

©lukszczepanski/fotolia.com


27.05.2026

Bank muss für verschwundene Debitkarte haften

Kontoinhaber haben Anspruch auf Schadensersatz bei unbefugten Geldabhebungen bei einer auf dem Versandweg abhanden gekommener Debitkarte.

weiterlesen
Bank muss für verschwundene Debitkarte haften
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht