• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungssaison 2022/23: Welche Prüfungsgrundsätze gelten für welches Unternehmen?

27.01.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungssaison 2022/23: Welche Prüfungsgrundsätze gelten für welches Unternehmen?

Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Der nachfolgende Überblick des IDW erläutert, welche Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE, vor allem für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022, gelten.

PIE

Bei PIE sind die neuen GoA anwendbar für die Prüfung von Abschlüssen für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022. Die neuen GoA sind hier verpflichtend für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen – mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards (vgl. ISA [DE] 200, Anlage D.1).

Non-PIE

Bei Non-PIE ist es dagegen möglich, für Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 noch die bisherigen GoA anzuwenden. Ebenso ist es möglich, freiwillig die neuen GoA auf die Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 anzuwenden.

Bei weniger komplexen Einheiten haben Abschlussprüfer zudem die Möglichkeit, auch bereits für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022 eine Abschlussprüfung unter Anwendung der jüngst verabschiedeten IDW PS KMU durchzuführen.

Zum Hintergrund

Der HFA hat die verpflichtende Erstanwendung der neuen GoA im Mai 2022 für Non-PIE-Unternehmen um ein Jahr verschoben (siehe IDW aktuell). Verpflichtend anzuwenden sind die neuen GoA im Non-PIE-Bereich daher erst für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2023 – also für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden.

Hinweis: Dies gilt unabhängig von den Erstanwendungszeitpunkten, die in den Standards der neuen GoA selbst definiert sind.


IDW vom 26.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Maximilian Plote / Verena Grentzenberg


25.10.2024

Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Mit reichlich Verspätung haben BMI und BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt“ (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG)“ zur Ressortabstimmung gegeben. Anlass, einen Blick auf die wichtigsten, aber auch bedenklichen Regelungen des Entwurfs zu werfen.

weiterlesen
Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


25.10.2024

Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Wegen der für diese Aktien getroffenen Festpreisabrede hat die Deutsche Bank schon vor dem Vollzugsdatum das Risiko von Kursänderungen getragen.

weiterlesen
Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das BAG entschied, dass ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflicher Angestellter ausreicht.

weiterlesen
BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank