• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungssaison 2022/23: Welche Prüfungsgrundsätze gelten für welches Unternehmen?

27.01.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungssaison 2022/23: Welche Prüfungsgrundsätze gelten für welches Unternehmen?

Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Der nachfolgende Überblick des IDW erläutert, welche Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE, vor allem für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022, gelten.

PIE

Bei PIE sind die neuen GoA anwendbar für die Prüfung von Abschlüssen für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022. Die neuen GoA sind hier verpflichtend für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen – mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards (vgl. ISA [DE] 200, Anlage D.1).

Non-PIE

Bei Non-PIE ist es dagegen möglich, für Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 noch die bisherigen GoA anzuwenden. Ebenso ist es möglich, freiwillig die neuen GoA auf die Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 anzuwenden.

Bei weniger komplexen Einheiten haben Abschlussprüfer zudem die Möglichkeit, auch bereits für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022 eine Abschlussprüfung unter Anwendung der jüngst verabschiedeten IDW PS KMU durchzuführen.

Zum Hintergrund

Der HFA hat die verpflichtende Erstanwendung der neuen GoA im Mai 2022 für Non-PIE-Unternehmen um ein Jahr verschoben (siehe IDW aktuell). Verpflichtend anzuwenden sind die neuen GoA im Non-PIE-Bereich daher erst für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2023 – also für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden.

Hinweis: Dies gilt unabhängig von den Erstanwendungszeitpunkten, die in den Standards der neuen GoA selbst definiert sind.


IDW vom 26.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank