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02.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

Bei der Planung von Funktions- und Einzelfallprüfungen müssen wirksame Auswahlverfahren für die jeweils zu prüfenden Elemente festgelegt werden.

Das IDW hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 300 n.F.) verabschiedet.

Die Neufassung setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 500 (Revised) „Audit Evidence“ um. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Prüfung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen sowie von Segmentinformationen des International Standard on Auditing (ISA) 501 „Audit Evidence – Specific Considerations for Selected Items“ eingeflossen.

Festlegung wirksamer Auswahlverfahren

IDW PS 300 n.F. erfordert, bei der Planung von Funktions- und Einzelfallprüfungen wirksame Auswahlverfahren für die jeweils zu prüfenden Elemente festzulegen. Dabei erläutert der Prüfungsstandard die Vollerhebung sowie die Auswahl von bestimmten Elementen (bewusste Auswahl). Repräsentative Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung sind im IDW PS 310 geregelt.

(IDW vom 29.07.2016 / Viola C. Didier)


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