• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung

02.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

Bei der Planung von Funktions- und Einzelfallprüfungen müssen wirksame Auswahlverfahren für die jeweils zu prüfenden Elemente festgelegt werden.

Das IDW hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 300 n.F.) verabschiedet.

Die Neufassung setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 500 (Revised) „Audit Evidence“ um. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Prüfung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen sowie von Segmentinformationen des International Standard on Auditing (ISA) 501 „Audit Evidence – Specific Considerations for Selected Items“ eingeflossen.

Festlegung wirksamer Auswahlverfahren

IDW PS 300 n.F. erfordert, bei der Planung von Funktions- und Einzelfallprüfungen wirksame Auswahlverfahren für die jeweils zu prüfenden Elemente festzulegen. Dabei erläutert der Prüfungsstandard die Vollerhebung sowie die Auswahl von bestimmten Elementen (bewusste Auswahl). Repräsentative Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung sind im IDW PS 310 geregelt.

(IDW vom 29.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Steuerboard

Emanuel Benning


01.10.2026

Junge Finanzmittel bei Überführung von Gesellschafterforderungen: FG Münster widerspricht der Verwaltung

Die Behandlung junger Finanzmittel nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG ist für Unternehmensnachfolgen praktisch bedeutsam. Junge Finanzmittel sind stets schädliches Vermögen und damit von den Verschonungsregelungen ausgenommen.

weiterlesen
Junge Finanzmittel bei Überführung von Gesellschafterforderungen: FG Münster widerspricht der Verwaltung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht