• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung

02.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

Bei der Planung von Funktions- und Einzelfallprüfungen müssen wirksame Auswahlverfahren für die jeweils zu prüfenden Elemente festgelegt werden.

Das IDW hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 300 n.F.) verabschiedet.

Die Neufassung setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 500 (Revised) „Audit Evidence“ um. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Prüfung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen sowie von Segmentinformationen des International Standard on Auditing (ISA) 501 „Audit Evidence – Specific Considerations for Selected Items“ eingeflossen.

Festlegung wirksamer Auswahlverfahren

IDW PS 300 n.F. erfordert, bei der Planung von Funktions- und Einzelfallprüfungen wirksame Auswahlverfahren für die jeweils zu prüfenden Elemente festzulegen. Dabei erläutert der Prüfungsstandard die Vollerhebung sowie die Auswahl von bestimmten Elementen (bewusste Auswahl). Repräsentative Auswahlverfahren (Stichproben) in der Abschlussprüfung sind im IDW PS 310 geregelt.

(IDW vom 29.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht