Das IDW gibt Prüfungshinweise im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG.
Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht weiterhin eine Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen vor. Dabei sind bestimmte Angaben zu den Antragsvoraussetzungen von einem Wirtschaftsprüfer nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG zu prüfen.
Beispiele und Formulierungsvorschläge
Vor diesem Hintergrund hat der IDW Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31) erarbeitet. Er basiert auf dem im Februar d.J. verabschiedeten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften (IDW EPS 970 n.F.). Neben Beispielen für einzelne Prüfungshandlungen enthält dieser IDW Prüfungshinweis auch Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers. Der Arbeitskreis hat ferner einen IDW Prüfungshinweis zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern erarbeitet, der sich zurzeit im Verabschiedungsprozess befindet.
(IDW vom 19.05.2016 / Viola C. Didier)