• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungshinweis bei Antragstellung auf KWKG-Förderung

20.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfungshinweis bei Antragstellung auf KWKG-Förderung

Beitrag mit Bild

Das KWKG sieht auch in seiner Neufassung eine Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen vor.

Das IDW gibt Prüfungshinweise im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG.

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht weiterhin eine Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen vor. Dabei sind bestimmte Angaben zu den Antragsvoraussetzungen von einem Wirtschaftsprüfer nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG zu prüfen.

Beispiele und Formulierungsvorschläge

Vor diesem Hintergrund hat der IDW Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31) erarbeitet. Er basiert auf dem im Februar d.J. verabschiedeten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften (IDW EPS 970 n.F.). Neben Beispielen für einzelne Prüfungshandlungen enthält dieser IDW Prüfungshinweis auch Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers. Der Arbeitskreis hat ferner einen IDW Prüfungshinweis zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern erarbeitet, der sich zurzeit im Verabschiedungsprozess befindet.

(IDW vom 19.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht