Die umfassende Beachtung von Umwelt- und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange ist fester Bestandteil der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. Die versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7814).
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, durch Absicherung ihrer Zahlungsansprüche im Ausland. Durch die so genannten „Hermesdeckungen“ können sich die Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen.
„Exportkreditgarantien arbeiten kostendeckend“
Nach Angaben der Regierung wurden zwischen 2013 und 2015 2.140 Hermesdeckungen (EKG) übernommen. Außerdem gab es in diesem Zeitraum 347 Investitionsgarantien (DIA) und sieben Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK). Nach Angaben der Bundesregierung ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland Mindestvoraussetzung für die Übernahme von Garantien. Projekte mit erheblichen umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Auswirkungen würden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. Zu den Folgen von Unternehmenszusammenbrüchen im Zusammenhang mit Exportfördermaßnahmen heißt es, die Exportkreditgarantien des Bundes würden insgesamt kostendeckend arbeiten „und führen regelmäßig einen Überschuss an den Bundeshaushalt ab“.
(Bundestag – hib vom 30.03.2016/ Viola C. Didier)