31.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung von Hermesbürgschaften

Beitrag mit Bild

Die Exportkreditgarantien des Bundes („Hermesdeckungen“) sind ein bedeutender Bestandteil der deutschen Ausfuhrförderungspolitik. Mit ihnen sichern deutsche Unternehmen Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab.

Die umfassende Beachtung von Umwelt- und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange ist fester Bestandteil der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. Die versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7814).

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, durch Absicherung ihrer Zahlungsansprüche im Ausland. Durch die so genannten „Hermesdeckungen“ können sich die Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen.

„Exportkreditgarantien arbeiten kostendeckend“

Nach Angaben der Regierung wurden zwischen 2013 und 2015 2.140 Hermesdeckungen (EKG) übernommen. Außerdem gab es in diesem Zeitraum 347 Investitionsgarantien (DIA) und sieben Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK). Nach Angaben der Bundesregierung ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland Mindestvoraussetzung für die Übernahme von Garantien. Projekte mit erheblichen umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Auswirkungen würden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. Zu den Folgen von Unternehmenszusammenbrüchen im Zusammenhang mit Exportfördermaßnahmen heißt es, die Exportkreditgarantien des Bundes würden insgesamt kostendeckend arbeiten „und führen regelmäßig einen Überschuss an den Bundeshaushalt ab“.

(Bundestag – hib vom 30.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht