• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung registrierungspflichtiger Kapitalverwaltungsgesellschaften

09.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung registrierungspflichtiger Kapitalverwaltungsgesellschaften

Das IDW hat einen neuen Prüfungshinweis zu registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht, da es viele Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung gibt.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.07.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u.a. Geldwäscheprüfungen, umfasst.

Besonderheiten bei Kapitalverwaltungsgesellschaften

Der neue, vom IDW Fachausschuss Investment (FAIN) entwickelte IDW PH 9.400.17 gibt Hinweise zu vielen Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung. Dabei wurde u.a. das Zusammenspiel zu den bestehenden IDW Prüfungshinweisen zum Vermerk des Abschlussprüfers einer Investmentaktiengesellschaft bzw. Investmentkommanditgesellschaft berücksichtigt.

Der IDW Prüfungshinweis: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 45a Abs. 1 KAGB (IDW PH 9.400.17 (04.2022)) wird in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 05.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)