• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung registrierungspflichtiger Kapitalverwaltungsgesellschaften

09.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung registrierungspflichtiger Kapitalverwaltungsgesellschaften

Das IDW hat einen neuen Prüfungshinweis zu registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht, da es viele Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung gibt.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.07.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u.a. Geldwäscheprüfungen, umfasst.

Besonderheiten bei Kapitalverwaltungsgesellschaften

Der neue, vom IDW Fachausschuss Investment (FAIN) entwickelte IDW PH 9.400.17 gibt Hinweise zu vielen Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung. Dabei wurde u.a. das Zusammenspiel zu den bestehenden IDW Prüfungshinweisen zum Vermerk des Abschlussprüfers einer Investmentaktiengesellschaft bzw. Investmentkommanditgesellschaft berücksichtigt.

Der IDW Prüfungshinweis: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 45a Abs. 1 KAGB (IDW PH 9.400.17 (04.2022)) wird in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 05.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)