• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung im Zusammenhang mit § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz

17.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung im Zusammenhang mit § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der IDW-Energiefachausschuss (EFA) hat erneut die Auswirkungen des § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf die Jahresabschlussprüfung erörtert und über das Ergebnis die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur unterrichtet.

Hintergrund für die erneute Diskussion ist ein Schreiben der Beschlusskammer vom 17.05.2019, in dem die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen u.a. aufgefordert wurden, den Tätigkeitsabschluss für den grundzuständigen Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (gMsB) bis zum 30.06.2019 bei der BNetzA einzureichen.

Verschiedene Auslegungen für Tätigkeitsabschluss

Unstrittig ist, dass für den gMsB getrennte Konten in entsprechender Anwendung des § 6b Abs. 3 EnWG zu führen sind. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses für diesen Bereich bestehen verschiedene Auslegungen: Die Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder sehen hier eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses, andere vertreten die Auffassung, dass sich diese Verpflichtung nicht aus dem Gesetzeswortlaut und dem Gesetzeszweck ableiten lässt.

Messstellenbetreiber muss entscheiden

In dem Schreiben an die BK 8 stellt der EFA klar, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber zu entscheiden hat, welche rechtliche Auslegung er vertritt. Seine Auslegung hat Auswirkungen auf die Prüfung und die Offenlegung des (ggf. freiwillig aufgestellten) Tätigkeitsabschlusses „moderner und intelligenter Messstellenbetrieb“.

(IDW vom 15.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht