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08.01.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung eines IKS zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Das IDW hat seinen Praxishinweis: "Ausgestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Beachtung des IDW PS 982" veröffentlicht.

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Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist künftig ein wachsender Kreis von Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht aufzunehmen. Um die Praxis zu unterstützen, hat IDW den Praxishinweis: „Ausgestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Beachtung des IDW PS 982“ (IDW Praxishinweis 4/2023) entwickelt.

Praxisbeispiele und Muster

Der vom Arbeitskreis „GRC“ vorbereitete Praxishinweis konkretisiert, wie die Grundsätze des IDW PS 982 zur Prüfung des IKS des internen und externen Berichtswesens bei der Prüfung eines IKS zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts angewendet werden können. Einen Schwerpunkt bilden dabei mögliche Grundelemente eines IKS zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts nach den Vorgaben der CSRD.

In der Anlage finden sich exemplarische Darstellungen zweier ausgewählter Prozesse zur Gewinnung und Verarbeitung von bestimmten Nachhaltigkeitsinformationen zur Darstellung im Nachhaltigkeitsbericht. Zudem sind als weitere Anlagen auch Muster für die Berichterstattung über die Prüfung beigefügt. Der IDW Praxishinweis 4/2023 ist in Heft 1/2024 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 08.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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