Zusammen mit dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) entstanden mit IDW PS 983 und DIIR Revisionsstandard Nr. 3 inhaltlich weitestgehend gleichlautende Standards zur Prüfung von Internen Revisionssystemen.
Der IDW PS 983 sieht verpflichtend eine Beurteilung des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) vor. Dabei wird eine Beurteilung unter Anwendung des bestehenden DIIR Kriterienkatalogs als sachgerecht erachtet. Der bestehende Kriterienkatalog wurde aufgrund aktueller Änderungen in den IPPF und aufgrund von Erfahrungen aus durchgeführten Quality Assessments geringfügig angepasst und um zwei zusätzliche Kriterien ergänzt.
Was gilt für PIEs?
Bei der Beurteilung, ob der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. Public Interest Entities – PIE) neben der Abschlussprüfung auch eine Prüfung des Internen Revisionssystems nach diesem IDW Prüfungsstandard durchführen darf, sind Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. h EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO) sowie Punkt 3.10 des IDW Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers (IDW Positionspapier) zu beachten.
(IDW vom 07.04.2017/ Viola C. Didier)