• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung des Internen Revisionssystems: IDW PS 983 verabschiedet

11.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung des Internen Revisionssystems: IDW PS 983 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Zusammen mit dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) entstanden mit IDW PS 983 und DIIR Revisionsstandard Nr. 3 inhaltlich weitestgehend gleichlautende Standards zur Prüfung von Internen Revisionssystemen.

Der IDW PS 983 sieht verpflichtend eine Beurteilung des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) vor. Dabei wird eine Beurteilung unter Anwendung des bestehenden DIIR Kriterienkatalogs als sachgerecht erachtet. Der bestehende Kriterienkatalog wurde aufgrund aktueller Änderungen in den IPPF und aufgrund von Erfahrungen aus durchgeführten Quality Assessments geringfügig angepasst und um zwei zusätzliche Kriterien ergänzt.

Was gilt für PIEs?

Bei der Beurteilung, ob der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. Public Interest Entities – PIE) neben der Abschlussprüfung auch eine Prüfung des Internen Revisionssystems nach diesem IDW Prüfungsstandard durchführen darf, sind Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. h EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO) sowie Punkt 3.10 des IDW Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers (IDW Positionspapier) zu beachten.

(IDW vom 07.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank