• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung des Internen Revisionssystems: IDW PS 983 verabschiedet

11.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung des Internen Revisionssystems: IDW PS 983 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Zusammen mit dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) entstanden mit IDW PS 983 und DIIR Revisionsstandard Nr. 3 inhaltlich weitestgehend gleichlautende Standards zur Prüfung von Internen Revisionssystemen.

Der IDW PS 983 sieht verpflichtend eine Beurteilung des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) vor. Dabei wird eine Beurteilung unter Anwendung des bestehenden DIIR Kriterienkatalogs als sachgerecht erachtet. Der bestehende Kriterienkatalog wurde aufgrund aktueller Änderungen in den IPPF und aufgrund von Erfahrungen aus durchgeführten Quality Assessments geringfügig angepasst und um zwei zusätzliche Kriterien ergänzt.

Was gilt für PIEs?

Bei der Beurteilung, ob der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. Public Interest Entities – PIE) neben der Abschlussprüfung auch eine Prüfung des Internen Revisionssystems nach diesem IDW Prüfungsstandard durchführen darf, sind Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. h EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO) sowie Punkt 3.10 des IDW Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers (IDW Positionspapier) zu beachten.

(IDW vom 07.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank