• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers

27.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers

Beitrag mit Bild

Die Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers hat einige Besonderheiten, die vom Prüfer beachtet werden müssen.

Ein neuer IDW Prüfungshinweis (IDW PH 9.970.34) befasst sich mit den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers nach § 15 Abs. 2 KWKG.

In Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) wird sowohl Strom als auch Nutzwärme erzeugt. Solche Anlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. In diesen Fällen haben die Betreiber von größeren KWK-Anlagen jährlich eine Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr nach § 15 Abs. 2 KWKG dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Netzbetreiber jeweils bis zum 31. März vorzulegen.

Unterstützung bei der Durchführung der Prüfung

Diese Abrechnung muss nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG geprüft werden. IDW PH 9.970.34 soll den Berufsstand bei der Durchführung dieser Prüfung unterstützen. Dazu enthält er Beispiele für Prüfungshandlungen sowie einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers.

(IDW vom 24.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Peterseim


26.03.2025

Hilferuf aus der Praxis: Investitionsbedarf in Deutschland und was der Begriff der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung damit zu tun hat

Über die Notwendigkeit erheblicher Investitionen in Innovation und Infrastruktur herrscht in Deutschland parteiübergreifender Konsens.

weiterlesen
Hilferuf aus der Praxis: Investitionsbedarf in Deutschland und was der Begriff der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung damit zu tun hat

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


26.03.2025

Solidaritätszuschlag bleibt: Verfassungsbeschwerde gescheitert

Der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß – solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist.

weiterlesen
Solidaritätszuschlag bleibt: Verfassungsbeschwerde gescheitert

Meldung

©CrazyCloud /fotolia.com


26.03.2025

Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Der Ausschluss eines Anwalts darf nicht ohne gerichtliche Kontrolle erfolgen, selbst wenn Mitgliedsbeiträge offen sind (Art. 8 EMRK).

weiterlesen
Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank