• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers

27.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers

Beitrag mit Bild

Die Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers hat einige Besonderheiten, die vom Prüfer beachtet werden müssen.

Ein neuer IDW Prüfungshinweis (IDW PH 9.970.34) befasst sich mit den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers nach § 15 Abs. 2 KWKG.

In Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) wird sowohl Strom als auch Nutzwärme erzeugt. Solche Anlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. In diesen Fällen haben die Betreiber von größeren KWK-Anlagen jährlich eine Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr nach § 15 Abs. 2 KWKG dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Netzbetreiber jeweils bis zum 31. März vorzulegen.

Unterstützung bei der Durchführung der Prüfung

Diese Abrechnung muss nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG geprüft werden. IDW PH 9.970.34 soll den Berufsstand bei der Durchführung dieser Prüfung unterstützen. Dazu enthält er Beispiele für Prüfungshandlungen sowie einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers.

(IDW vom 24.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht