• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers

27.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers

Beitrag mit Bild

Die Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers hat einige Besonderheiten, die vom Prüfer beachtet werden müssen.

Ein neuer IDW Prüfungshinweis (IDW PH 9.970.34) befasst sich mit den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers nach § 15 Abs. 2 KWKG.

In Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) wird sowohl Strom als auch Nutzwärme erzeugt. Solche Anlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. In diesen Fällen haben die Betreiber von größeren KWK-Anlagen jährlich eine Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr nach § 15 Abs. 2 KWKG dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Netzbetreiber jeweils bis zum 31. März vorzulegen.

Unterstützung bei der Durchführung der Prüfung

Diese Abrechnung muss nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG geprüft werden. IDW PH 9.970.34 soll den Berufsstand bei der Durchführung dieser Prüfung unterstützen. Dazu enthält er Beispiele für Prüfungshandlungen sowie einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers.

(IDW vom 24.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht