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27.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Projektbericht zur Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen

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Das BMAS will einen Vorschlag zur gesetzlichen Umsetzung der Öffnung des erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens für alle machen.

Der Nationale Normenkontrollrat hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundeskanzleramt und dem Statistischen Bundesamt den NKR-Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“ veröffentlicht.

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde im Jahr 2006 auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorverlegt. Wirtschaftsverbände klagen seither über den hohen bürokratischen Aufwand und den negativen Einfluss auf die Liquidität der Unternehmen. Ziel des Projekts war es, Klarheit über die Kosten dieser Regelung zu gewinnen und mögliche Alternativen zu identifizieren.

Entlastung durch erleichtertes Beitragsberechnungsverfahren

Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine Pflicht, die Unternehmen jährlich 1,46 Milliarden Euro kostet. Insbesondere die Unternehmen, die zum Stichtag noch keine Klarheit über die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge haben und daher diese schätzen müssen, haben einen hohen Aufwand. Der Bericht zeigt als beste Alternative das sogenannte „erleichterte Beitragsberechnungsverfahren“ (Verwendung des Vormonats als Berechnungsgrundlage, Differenzen zum Monatsende werden im Folgemonat verrechnet), das bisher nur als Ausnahme für Unternehmen mit besonders schwankenden Lohnsummen zulässig war. Die Öffnung dieser Ausnahmeregelung für alle führt zu einer jährlichen Entlastung der Unternehmen von rund 64 Millionen Euro.

Bürokratischer Aufwand um 80 % minimiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, einen Vorschlag zur gesetzlichen Umsetzung dieser Öffnung des erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens für alle zu machen. Diese gesetzliche Regelung soll in das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geplante zweite Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen werden. „Mit der Ausweitung des erleichterten Verfahrens auf alle Unternehmen werden die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 64 Millionen Euro jährlich verringert. Damit reduzieren wir den bürokratischen Aufwand, den die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht, um 80 Prozent, ohne die Liquidität der Sozialversicherungskassen zu verschlechtern“, erklärt der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Prof. Dr. Helge Braun.

(Nationaler Normenkontrollrat, PM vom 24.06.2016/ Viola C. Didier)


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