18.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Prognose für Unternehmensnachfolgen

Beitrag mit Bild

©cirquedesprit/fotolia.com

In etwa 150.000 Unternehmen stehen zwischen 2018 und 2022 Firmennachfolgen an. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP und beruft sich dabei auf das Institut für Mittelstandsforschung Bonn.
Für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Unternehmensnachfolge und der damit verbundene Generationenwechsel eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Um den Prozess der Unternehmensübergabe positiv abschließen zu können, sind eine langjährige Planung und günstige Rahmenbedingungen notwendig. Eine ungeklärte Nachfolge hat für die betroffenen Unternehmen zahlreiche negative Begleiteffekte zur Folge. Insbesondere die Investitionstätigkeit wird in einer solchen Situation gebremst. Im schlimmsten Fall wird eine erfolglose Nachfolgersuche zur Existenzbedrohung für den Betrieb und die bestehenden Arbeitsplätze.
Bundesregierung rechnet nicht mit Nachfolgelücke
Durchschnittlich würden zwischen 2018 und 2022 je 1.000 Unternehmen 43 Unternehmen eine Übergabe vorbereiten, in Ostdeutschland seien es etwa 40, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Zahl nehme im Vergleich zu früheren Analysen zu, heißt es weiter. Es sei zwar mit keiner Nachfolgelücke zu rechnen, jedoch seien regionale und branchenspezifische Engpässe nicht auszuschließen. Die Abgeordneten der FDP hatten insbesondere nach der Situation im Hotel- und Gaststättengewerbe gefragt; detaillierte Auswertungen hierzu lägen nicht vor, erklärt die Bundesregierung.
(Dt. Bundestag vom 11.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)