20.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Privacy Shield: Auswirkungen für die Praxis

Beitrag mit Bild

Datenübermittlungen in die USA: Die EU-Kommission beschließt das sog. Privacy Shield.

Die EU-Kommission hat am 12.07.2016 das sog. „Privacy Shield“ verabschiedet. Hiernach ist es Unternehmen in der EU wieder erlaubt, personenbezogene Daten auf Servern zertifizierter US-Unternehmen zu speichern. Worauf sollten vorsichtige und besonders langfristig planende Unternehmen jetzt achten?

Das seit 2000 bestehende US-Abkommen namens „Safe Harbor“ war im Oktober 2015 vom EuGH für ungültig befunden worden, insbesondere aufgrund der systematischen Überwachung durch US-Regierungsstellen. Unternehmen, die sich bei Nutzung von US-Clouddiensten nach dem Urteil datenschutzrechtlich weiterhin auf das ungültige US-Abkommen gestützt hatten, wurden zuletzt von den Datenschutzbehörden ins Visier genommen und aufgefordert, sog. EU-Standardvertragsklauseln mit den US-Anbietern zu schließen, um ein angemessenes Datenschutzniveau wiederherzustellen.

Wird Privacy Shield dem EuGH genügen?

Mit Inkrafttreten des neuen US-Abkommens Privacy Shield können Unternehmen nun wieder US-Clouddienste wie Microsoft Office365, Google Drive oder Dropbox in Anspruch nehmen, auch wenn die betreffenden Server in den USA stehen. Dies gilt jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung dieser Unternehmen gemäß den Anforderungen des neuen Abkommens. Laut Stellungnahme der Kommission wird die US-Regierung ab dem 01.08.2016 erste Zertifikate für solche US-Provider ausstellen, die die Anforderungen des Privacy Shield erfüllen. Aber werden Privacy Shield und EU-Standardvertragsklauseln der Prüfung vor den EuGH standhalten?

Worauf Unternehmen jetzt achten sollten, erfahren sie im Kurzkommentar von RA Dr. Hans Markus Wulf in DER BETRIEB vom 21.07.2016 sowie online unter Dokumentennummer DB1207618.


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.12.2023

Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus

Seit Anfang 2022 kontrolliert die BaFin die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und führt Stichproben- und Anlassprüfungen durch.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus

Interview

Daniel Hammes


04.12.2023

„Der Arbeitsschutz muss immer sichergestellt sein“

„Arbeitsschutz ist grundsätzlich keine Frage der Betriebsgröße sondern muss immer sichergestellt sein“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Hammes von der Wirtschaftskanzlei FPS-law.

weiterlesen
„Der Arbeitsschutz muss immer sichergestellt sein“

Meldung

©jat306/fotolia.com


04.12.2023

Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

Die Bundesregierung hat sich am 01.12.2023 mit 32 konkreten Vorschlägen zum Berichtspflichtenabbau in die EU-Konsultation eingebracht.

weiterlesen
Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank