20.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Privacy Shield: Auswirkungen für die Praxis

Beitrag mit Bild

Datenübermittlungen in die USA: Die EU-Kommission beschließt das sog. Privacy Shield.

Die EU-Kommission hat am 12.07.2016 das sog. „Privacy Shield“ verabschiedet. Hiernach ist es Unternehmen in der EU wieder erlaubt, personenbezogene Daten auf Servern zertifizierter US-Unternehmen zu speichern. Worauf sollten vorsichtige und besonders langfristig planende Unternehmen jetzt achten?

Das seit 2000 bestehende US-Abkommen namens „Safe Harbor“ war im Oktober 2015 vom EuGH für ungültig befunden worden, insbesondere aufgrund der systematischen Überwachung durch US-Regierungsstellen. Unternehmen, die sich bei Nutzung von US-Clouddiensten nach dem Urteil datenschutzrechtlich weiterhin auf das ungültige US-Abkommen gestützt hatten, wurden zuletzt von den Datenschutzbehörden ins Visier genommen und aufgefordert, sog. EU-Standardvertragsklauseln mit den US-Anbietern zu schließen, um ein angemessenes Datenschutzniveau wiederherzustellen.

Wird Privacy Shield dem EuGH genügen?

Mit Inkrafttreten des neuen US-Abkommens Privacy Shield können Unternehmen nun wieder US-Clouddienste wie Microsoft Office365, Google Drive oder Dropbox in Anspruch nehmen, auch wenn die betreffenden Server in den USA stehen. Dies gilt jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung dieser Unternehmen gemäß den Anforderungen des neuen Abkommens. Laut Stellungnahme der Kommission wird die US-Regierung ab dem 01.08.2016 erste Zertifikate für solche US-Provider ausstellen, die die Anforderungen des Privacy Shield erfüllen. Aber werden Privacy Shield und EU-Standardvertragsklauseln der Prüfung vor den EuGH standhalten?

Worauf Unternehmen jetzt achten sollten, erfahren sie im Kurzkommentar von RA Dr. Hans Markus Wulf in DER BETRIEB vom 21.07.2016 sowie online unter Dokumentennummer DB1207618.


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com


12.06.2026

Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht