26.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

P&R: Anleger haften bei Direktinvestition

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

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Bei Direktinvestitionen kann immer eine Haftung des Eigentümers bestehen. Daran erinnert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die nach der Rolle der Finanzaufsicht BaFin im Rahmen der Insolvenz der Container-Firma P&R gefragt hatte.

Derzeit droht die Insolvenz der auf Direktinvestments in Container spezialisierten P&R-Gruppe zum größten deutschen Anlageskandal der jüngeren Vergangenheit zu werden. Die Abgeordneten hatten unter anderem wissen wollen, warum die BaFin Verkaufsprospekte von P&R gestattet habe, obwohl darin Risiken beschrieben wurden, die über die Höhe der Einlage hinausgingen.

Anleger haften als Eigentümer für Eigentum

Nach Angaben der Bundesregierung sind jedoch nach § 5b des Vermögensanlagengesetzes (VermAlG) nur solche Anlagen nicht zum öffentlichen Angebot zugelassen, die eine Nachschusspflicht vorsehen. „Der Umstand, dass der Anleger als Eigentümer für sein Eigentum haften muss, stellt keine Nachschusspflicht im Sinne des § 5b VermAnlG dar“, heißt es in der Antwort weiter. Eine Eigentümerhaftung kann bei Direktinvestments grundsätzlich immer bestehen.

Am 17.05.2018 wurde bekannt, dass von 1,6 Millionen Containern wohl 1 Million Container gar nicht im Bestand von P&R sind. Betroffen sind über 50 000 Anleger.


Dt. Bundestag, hib vom 25.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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