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29.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Positives Feedback für Zahlungsverzugsrichtlinie

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Mit der Zahlungsverzugsrichtlinie wurden strenge Vorschriften zum Schutz europäischer Unternehmen vor Zahlungsverzögerungen bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen eingeführt.

Die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen hat sich seit 2013 um zehn Tage verkürzt, die EU-Regeln zum Zahlungsverzug greifen also, zeigt der Bericht über die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie.

Täglich gehen in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Dadurch werden Arbeitsplätze zerstört und der Wirtschaftsaufschwung wird abgebremst. Um der schlechten Zahlungsdisziplin ein Ende zu setzen, hat die Europäische Union die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr angenommen. Bis zum 16. März 2013 mussten die Mitgliedstaaten die überarbeitete Richtlinie zum Zahlungsverzug in innerstaatliches Recht umgesetzt haben.

Schnelle Zahlungen sollen die Regel werden

Behörden müssen seitdem ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Kalendertagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Kalendertage verlängert werden. „Es ist für Behörden eine echte Herausforderung, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen zu müssen. Wir müssen noch einiges tun, um dafür zu sorgen, dass schnelle Zahlungen die Regel werden“, erklärt die zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska. Unternehmen sollten ihre Rechnungen laut Zahlungsverzugsrichtlinie innerhalb von 60 Kalendertagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind.

Zahlungsdisziplin hat sich seit 2013 verbessert

Dem aktuellen Bericht zufolge ist die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen zwischen Unternehmen in der EU dank der Richtlinie seit 2013 um zehn Tage zurückgegangen. Den nationalen Behörden ist bewusst, wie wichtig es ist, gegen Zahlungsverzug vorzugehen. In dem Bericht werden deshalb weitere Maßnahmen empfohlen, insbesondere eine engere und kontinuierliche Überwachung der Entwicklung der durchschnittlichen Zahlungsfristen auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode.

(EU-Kommission vom 26.08.2016 / Viola C. Didier)


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