Die Wirtschaftsprüferkammer unterstützt die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland. Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz erhält die Selbstverwaltung des Wirtschaftsprüferberufs weitestgehend und baut bürokratische Lasten ab.
Insgesamt steht die Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 13. und 29. Mai 2015 positiv gegenüber. Durch die weitgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK kann die Selbstverwaltung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer so weit wie möglich erhalten bleiben kann.
Zahlreiche bürokratische Reduktionen
Weitere positive Punkte aus Sicht der WPK sind der Wegfall der Teilnahmebescheinigung im Qualitätskontrollverfahren, die Verlängerung des Kontrollzyklus bei Inspektionen von Prüfern von kleinen und mittelgroßen Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities-(PIE)-Mandate) von drei auf sechs Jahre, die Reduzierung der Qualitätskontrolle auf gesetzliche Abschlussprüfungen sowie die Vermeidung von Belastungen durch Doppelprüfungen von PIE-Mandaten durch Inspektion und Qualitätskontrolle. Kritisch sieht die WPK lediglich, dass die Fachaufsicht über die WPK zukünftig nicht durch eine neue eigenständige Behörde ausgeübt wird, sondern von einer neu zu schaffenden Abteilung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
(WPK / Viola C. Didier)